Regeln für die Nutzung der Anlage „Die Teufelsmühle“, die
befindet sich in Świeradów-Zdrój an der ul. Lwówecka 5, im Folgenden als Objekt
bezeichnet.
Allgemeine Bestimmungen
§1
Die Benutzer der Anlage sind verpflichtet, diese Vorschriften zu lesen und alle ihre Bestimmungen zu respektieren, und die Nutzung der Anlage ist gleichbedeutend mit der Zustimmung zu allen ihren Bestimmungen.
Die Anlage ist ein öffentlicher Ort im Besitz der Gemeinde Świeradów-Zdrój. Das Unternehmen Góry Przewodnik vermietet die Anlage für die Dauer des Ausschreibungsverfahrens, d. h. bis zum 31. März 2022 oder länger, je nach den mit der Ausschreibung verbundenen Formalitäten.
Der Besuch und die Nutzung der Anlage sind kostenpflichtig.
Die Kosten des Tickets sind auf der Website des Betreibers podziemna-wieza.pl in der Registerkarte Preisliste und der Unterregisterkarte Czarci Młyn angegeben.
§2
Die Anlage kann nur mit dem Führer besichtigt werden.
Organisierte Gruppen (mindestens 10 Personen) erhalten einen Gruppenrabatt und müssen für den Beginn der Tour telefonisch einen Termin vereinbaren.
Die Anlage ist 7 Tage die Woche von 10 bis 18 Uhr geöffnet, letzter Einlass ist um 17 Uhr.
An schulfreien Tagen erfolgt der Einlass zur Tour alle 30 Minuten.
Die Besuchsdauer beträgt etwa 40 Minuten.
Der Betreiber behält sich das Recht vor, den gebuchten Besuch zu stornieren oder zu ändern und einen Teil der Ausstellung vorübergehend vom Besuch auszuschließen oder die Anlage vollständig auszuschließen, deren Informationen veröffentlicht werden.
Ausführliche Informationen über die aktuellen Öffnungstage und -zeiten werden der Öffentlichkeit auf der Website von Świeradów-Zdrój [www. swieradowzdroj.pl] und auf den Webseiten des Betreibers: www.podziemna-wieza.pl, www.gory-przewodnik.pl
§3
Organisierte Gruppen müssen die Ausstellung mit einem Führer durch die Anlage oder mit einem vom Betreiber genehmigten externen Führer besuchen.
Gruppen ohne Reservierung werden nach Möglichkeit bedient, damit sie den Individualtouristen nicht stören.
Organisierte Gruppen, die eine Besuchsbuchung vornehmen, sind verpflichtet, dies dem Betreiber der Anlage telefonisch mitzuteilen.
Sie können auf dem Gelände frei fotografieren.
Personen, die sich auf dem Gelände der Anlage aufhalten, sind verpflichtet, den Anweisungen des Führers in der Anlage Folge zu leisten, insbesondere wenn sie die Sicherheit von Personen und den Schutz von Sachen betreffen.
Erziehungsberechtigte übernehmen die Verantwortung für Minderjährige, die sich auf dem Gelände der Anlage aufhalten.
Kinder unter 16 Jahren dürfen sich nicht ohne Aufsicht eines Erwachsenen auf dem Gelände aufhalten.
Essen und Trinken ist nur in ausgewiesenen Bereichen erlaubt.
Es ist Personen auf dem Gelände untersagt:
– Die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten ohne Zustimmung des Grundstückseigentümers;
– Das Verschieben der Einrichtungen der Anlage ohne Zustimmung des Vermieters;
– Die Zerstörung der Grünflächen rund um die Anlage;
– Die Zerstörung von Orten, die zum Ausruhen bestimmt sind;
– Die Ruhe zu stören;
– Die Tiere ohne Leine mitbringen. Im Falle einer Kontamination des Objekts durch ein Tier ist der Tierhalter verpflichtet, hinter seinem Haustier zu säubern;
– Das Rauchen, der Alkoholkonsum und die Einnahme von Rauschmitteln;
– Waffen, Munition, Gegenstände, die als potenziell gefährlich gelten, explosive, brennbare und giftige Materialien in die Anlage mitzubringen.
Es ist möglich, ein Treffen in der Einrichtung zu organisieren, z. B. eine kulturelle Veranstaltung, nachdem alle Details, einschließlich der Kosten, mit dem Gastgeber vereinbart wurden.
Auf dem Gelände der Anlage „Teufelsmühle“ ist die Mülltrennung obligatorisch, weil wir uns um die natürliche Umwelt kümmern.
§4
Das Betreten der Anlage ist Personen untersagt, die nicht nüchtern sind oder sich in einer Weise verhalten, die die Sicherheit Dritter gefährden, die Ordnung der Besichtigung stören und gegen die allgemein anerkannten Verhaltensregeln im öffentlichen Raum verstoßen könnte.
Die Anlage behält sich das Recht vor, eine organisierte Gruppe und einzelne Touristen, die die Besuchsordnung nicht respektieren und gegen die Bestimmungen dieser Verordnung verstoßen, nicht anzunehmen oder um Abreise zu bitten.
Personen, die gegen Kräuter, Gluten und andere Substanzen allergisch sind, benutzen die Anlage auf eigene Gefahr.
Die Benutzer der Anlage haften für Schäden, die durch unangemessenes Verhalten und unsachgemäße Nutzung der Infrastruktur der Anlage verursacht werden. Daher sollten alle Anmerkungen zu Ausfällen, Beschädigungen und Zerstörungen
unverzüglich an den Eigentümer der Anlage weitergeleitet werden.
Eltern oder Erziehungsberechtigte haften für Schäden, die Minderjährige am Eigentum der Stadtgemeinde Świeradów-Zdrój verursachen.
Entscheidungsträger bei der Besichtigung der Anlage bleibt der Einrichtungsführer, dessen Stellungnahmen Folge zu leisten ist.
Die Teilnehmer an den Besuchen, Workshops und Veranstaltungen, die auf dem Gelände der Einrichtung stattfinden, sind verpflichtet, die Hygienevorschriften, die Arbeitsschutzbedingungen die Brandschutzvorschriften und die allgemeinen Regeln
des gesellschaftlichen Zusammenlebens einzuhalten.
Jegliches Verhalten, das die Vorschriften überschreitet und die Aufforderungen des Gastgebers nicht wirksam sind, wird den zuständigen Strafverfolgungsbehörden, einschließlich der Polizei, gemeldet.
Personen, die die Anlage nutzen, stimmen der Verwendung ihres Bildes für Werbezwecke zu, hauptsächlich auf der Website der Stadt und dem Profil der Anlage in sozialen Medien usw.
Die Anlage haftet nicht für Geld, Schlüssel, Dokumente und Wertgegenstände, die auf dem Gelände der Anlage zurückgelassen werden.
Beschwerden und Anfragen für den Betrieb des Objekts sind an die Person zu richten, die Führer, Kassierer und Personen beschäftigt, die Workshops auf dem Gelände durchführen – Eigentümer der Firma, die das Objekt vermietet, Patrycja Werecka,
Tel. 691 346 933, und im Falle von Beschwerden über den Mieter wenden wir uns an den Eigentümer – die Behörden der Stadtgemeinde Świeradów-Zdrój.